Zielgruppen

Direkte Zielgruppen:
Eingliederungsfachkräfte und
Menschen mit geistiger Behinderung

1.  Eingliederungsexpert*innen. Gemeint sind damit alle, die den Prozess der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration professionell unterstützen – zum Beispiel Fachkräfte in den Werkstätten, Betreuer*innen der Integrationsfachdienste, Reha-Berater*innen und Arbeitsagenturen (und parallele Funktionen in anderen europäischen Ländern). Ihnen werden durch die stärkere Einbeziehung der Betroffenenperspektive und durch einen funktionsübergreifenden Ansatz neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet.

2. Menschen mit geistiger Behinderung, die derzeit oder zukünftig in geschützten Werkstätten ausgebildet und/oder beschäftigt werden. Die ihnen nach der UN-BRK zustehende Eingliederung in das Erwerbsleben soll für sie besser als bisher ermöglicht werden. Sie werden nicht nur deshalb als direkte Zielgruppe genannt, weil sie die wichtigsten Begünstigten der vorgeschlagenen Methode sein sollen, sondern auch, weil sie in die Lage versetzt werden sollen, alle Entscheidungen in diesem Prozess mitzubestimmen.

Indirekte Zielgruppen:
Student*innen, Lehrende, Professor*innen

1. Studierende und Lehrende an den teilnehmenden Bildungseinrichtungen, die von der Übertragbarkeit der bei der Entwicklung und Umsetzung gewonnenen Erfahrungen in Lehre und Forschung sowie nach Abschluss in die berufliche Praxis profitieren

2. Arbeitgeber*innen, die von dem produktiven Potenzial von Menschen mit geistiger Behinderung (direkt) profitieren (indirekt auch durch die Einbeziehung ihrer Perspektive von Anfang an) und ihrer Verpflichtung zur integrativen Beschäftigung nachkommen können.

3. Beschäftigte im Allgemeinen, da die Erfahrung gezeigt hat, dass eine verstärkte Inklusion generell zur Humanisierung der Arbeit beiträgt.