Hintergrund

Ein Ziel der geschützten Werkstätten besteht in der Vorbereitung auf und eine Unterstützung des Übergangs von Menschen mit Behinderungen in eine (ggf. unterstützte) Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Dennoch verbleiben viele Menschen für einen Großteil ihres Arbeitslebens oder sogar während der ganzen Dauer in einer geschützten Werkstatt. Dies gilt insbesondere für Personen mit kognitiven Behinderungen. Dies bedeutet, dass die in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN CRPD, Art. 27) formulierten und in einer kürzlich vom Europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinie bekräftigten Eingliederungsziele verfehlt werden.

Um das Ziel des (nachhaltigen) Übergangs zu erreichen, müssen die Bedürfnisse der Person mit Behinderung und die Anforderungen des Arbeitsmarktes aufeinander abgestimmt werden. Beratung spielt hierbei eine zentrale Rolle, da hierdurch Stärken, Interessen und Trainingsbedarfe der/des Ratsuchenden identifiziert werden können. Gleichzeitig halten Berater*innen, die für oder in geschützten Werkstätten arbeiten, Kontakt zu Arbeitgebenden und können als Türöffner dienen. Beratung trägt außerdem dazu bei, dass berufliche Bildung auf die individuellen Lernbedürfnisse, Fähigkeiten und Ziele der Person mit Behinderung einerseits und auf die Bedürfnisse und (Unterstützungs-) Möglichkeiten des Arbeitsmarktes andererseis zugeschnitten wird.

Include³ wird in einem integrativen und koproduktiven Prozess Ressourcen und ein partizipatives Curriculum entwickeln, in dem Beratungspraktiker*innen mit Menschen mit geistigen Behinderungen, Arbeitgebenden und Berufsbildungsfachkräften in den Werkstätten zusammenarbeiten, um Wege von der gezielten Ausbildung in eine nachhaltige und angemessene Arbeit in regulären Beschäftigungsverhältnissen zu schaffen. Der zentrale Mechanismus besteht darin, dass durch diesen Prozess die berufliche Bildung in einer individualisierten Weise neu ausgerichtet wird, um auf konkrete Arbeitsmarktchancen vorzubereiten.