Politik der digitalen Barrierefreiheit

Worum es in der Richtlinie geht: Die Richtlinie erklärt, wie sichergestellt wird, dass alle digitalen Inhalte für das Projekt „Wege zur Integration“ von allen genutzt werden können, auch von Menschen mit Behinderungen.

Einführung: Sie besagt, dass Informationen und Technologien für jedermann leicht zu nutzen sein sollten.

Einfache Worte und einfacher Text: Es wird empfohlen, einfache Wörter, eine klare Schrift und leicht lesbare Buchstaben zu verwenden.

Design und Bilder: Es geht darum, Designs und Bilder zu erstellen, die einfach und leicht zu verstehen sind.

Website und Online-Inhalte: Es wird erklärt, wie man die Website, Dokumente, Videos und sozialen Medien für jeden leicht nutzbar macht.

Zu befolgende Regeln: Hier werden wichtige Regeln für die Barrierefreiheit aufgeführt, wie WCAG 2.1, ADA und der European Accessibility Act.

Veranstaltungen leicht zugänglich machen: Hier finden Sie Ideen, wie Sie sowohl Online- als auch persönliche Veranstaltungen einladend und für alle leicht zugänglich gestalten können.

Hauptgedanke: Die Richtlinie soll sicherstellen, dass jeder alles im Projekt nutzen und verstehen kann, unabhängig von seinen Fähigkeiten.

Das Dokument zur digitalen Zugänglichkeit enthält Leitlinien, die sicherstellen sollen, dass alle digitalen Inhalte im Zusammenhang mit dem Projekt „Pathways towards inclusion“ für jeden zugänglich sind, auch für Menschen mit Behinderungen. Zu den wichtigsten Bereichen, die in dieser Richtlinie behandelt werden, gehören:

  • Einleitung: Es wird betont, wie wichtig es ist, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für alle Nutzer zugänglich zu machen.
  • Einfache Sprache, Textformatierung und Schriftarten: Plädiert für die Verwendung einfacher Sprache, klarer Textformatierung und lesbarer Schriftarten, um die Zugänglichkeit zu verbessern.
  • Design, Illustrationen und grafische Elemente: Konzentriert sich auf die Erstellung intuitiver, benutzerfreundlicher Designs und stellt sicher, dass visuelle Inhalte zugänglich sind.
  • Projekt-Website und digitale Inhalte: Behandelt Zugänglichkeitsstandards für die Website, Dokumente, Präsentationen, Videos und soziale Medien.
  • Normen und Einhaltung: Auflistung relevanter Zugänglichkeitsstandards wie WCAG 2.1, ADA, European Accessibility Act.
  • Zugänglichkeit von Veranstaltungen: Detaillierte Angaben zu bewährten Verfahren für die Organisation von barrierefreien Präsenz- und Online-Veranstaltungen, wobei die Bedeutung eines universellen Designs und die Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse hervorgehoben werden.

Insgesamt unterstreicht das Dokument die Notwendigkeit, bei allen Projektergebnissen die Grundsätze der Barrierefreiheit zu beachten, um die Inklusion zu fördern und Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.